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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Dienst SpamProtec

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des cloudbasierten E-Mail-Schutzdienstes SpamProtec (nachfolgend „Dienst" oder „SpamProtec"). Sie richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Wo nachfolgend zwischen beiden Gruppen unterschieden wird, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Anbieter und Vertragspartner ist:

MessingerDesign – Philipp Messinger & Werner Messinger GbR
vertreten durch die Gesellschafter Philipp Messinger und Werner Messinger
Dahmestraße 10
12526 Berlin
Deutschland
E-Mail:
Telefon:
USt-IdNr.: DE332090964

Die vollständigen Pflichtangaben nach § 5 DDG finden sich zusätzlich im Impressum unter https://spamprotec.de/impressum.

(2) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes SpamProtec, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Anbieter bietet den Dienst gegenwärtig ausschließlich gegenüber Kunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland an; Verträge mit Kunden außerhalb Deutschlands kommen nur nach gesonderter Vereinbarung zustande.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Textform im Sinne dieser AGB ist die Textform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail). Dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, an ihn gerichtete Erklärungen unverändert aufzubewahren und wiederzugeben (§ 126b S. 2 BGB), z. B. eine zugesandte E-Mail oder eine als Anhang übermittelte PDF-Datei; die bloße Abrufbarkeit auf der Website genügt hierfür nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Diese Regelung hat regelmäßig nur im Verkehr mit Unternehmern praktische Bedeutung.

§ 2 Leistungsgegenstand und Funktionsweise

(1) SpamProtec ist ein cloudbasierter Dienst zum Schutz von E-Mail-Postfächern vor unerwünschten, betrügerischen oder schädlichen Nachrichten (insbesondere Spam, Phishing, Schadsoftware-Verweisen). Der Dienst verbindet sich hierzu mit den vom Kunden angegebenen E-Mail-Postfächern über das IMAP-Protokoll und analysiert Nachrichten.

(2) Umfang des Zugriffs: Der Dienst greift mit den vom Kunden hinterlegten Zugangsdaten lesend und schreibend auf die eingebundenen Postfächer zu. Der schreibende Zugriff umfasst insbesondere: das Lesen von Nachrichten, das Setzen und Entfernen von Markierungen (z. B. gelesen/ungelesen), das Verschieben von Nachrichten, das Anlegen von Ordnern (einschließlich technischer Hilfs- bzw. Quarantäne-Ordner, die im Postfach sichtbar oder – im optionalen Vorab-Prüfmodus (Absatz 3) – zur Vorab-Prüfung zunächst ausgeblendet sein können), das Erstellen neuer Kopien beim Zurückholen von Nachrichten sowie das Entfernen aussortierter oder zurückgeholter Nachrichten aus dem jeweiligen Ordner. Je nach E-Mail-Provider erfolgt ein solches Entfernen technisch durch Kopieren und Löschen; eine Ablage im Papierkorb des Postfachs ist dabei nicht in allen Fällen möglich. Endgültig entfernt wird dabei jeweils nur die durch das Verschieben oder Zurückholen überflüssig gewordene Ausgangskopie; der Nachrichteninhalt bleibt in der Ziel- bzw. Bestimmungsablage (z. B. Spam-/Quarantäne-Ordner bzw. Posteingang) vollständig erhalten. Erfasst werden eingehende Nachrichten sowie – je nach vom Kunden gewählter Konfiguration – bereits vorhandene Nachrichten (zur nachträglichen Bewertung des Bestands) und der Ordner „Gesendet" (zur Erkennung bekannter Korrespondenten). Soweit technisch angeboten, kann der Kunde den Zugriffsumfang (nur eingehende Nachrichten / einschließlich Bestand / einschließlich „Gesendet") über die Konfiguration steuern; der Funktionsumfang je Stufe ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage gemäß Absatz 9). Der Kunde stellt durch die Bereitstellung der Zugangsdaten den hierfür erforderlichen Zugriff sicher.

(3) Erkannte unerwünschte Nachrichten werden in einen gesonderten, für den Kunden sichtbaren Spam-/Quarantäne-Ordner verschoben bzw. aussortiert und bleiben dort für den Kunden einsehbar. Je nach Konfiguration können neue, noch nicht bewertete Nachrichten vor ihrer ersten Sichtbarkeit kurzzeitig in einem gesonderten Ordner zur Prüfung abgelegt werden (optionaler Vorab-Prüfmodus, siehe § 8 Abs. 1). Der Kunde kann Klassifikationen über das Dashboard nachvollziehen, Nachrichten als „kein Spam" zurückholen sowie Absender freigeben (Allowlist) oder blockieren (Blocklist). Beim Zurückholen einer Nachricht wird diese als frische Kopie mit aktuellem Empfangs-/Zustelldatum oben im Posteingang abgelegt und in der Regel als ungelesen markiert; die zuvor aussortierte Kopie wird dabei aus dem Spam-/Quarantäne-Ordner entfernt (je nach Provider ohne Ablage im Papierkorb). Das ursprüngliche, im Nachrichtenkopf gespeicherte Empfangsdatum bleibt erhalten; die Sortierreihenfolge im Posteingang kann sich jedoch ändern. Eine inhaltliche Vernichtung erwünschter Nutzdaten ist hiermit nicht bezweckt; das Zurückholen betrifft ausschließlich die vom Dienst zuvor selbst aussortierte Kopie, und der Nachrichteninhalt bleibt erhalten. Für eine vom Anbieter zu vertretende fehlerhafte Löschung oder Verschiebung haftet der Anbieter nach § 11 Abs. 1 bis 4. Dem Kunden wird empfohlen, für ihn wichtige Nachrichten unabhängig hiervon zu sichern (§ 7 Abs. 6).

(4) Asynchrone Verarbeitung / keine Echtzeit-Filterung: Die Analyse erfolgt asynchron in regelmäßigen Abständen sowie ereignisbezogen. Eine Filterung in Echtzeit zum Zeitpunkt des Mailzugangs ist nicht geschuldet; dies gilt auch im optionalen Vorab-Prüfmodus. Bereits zugestellte Nachrichten können erst beim nächsten Verarbeitungsdurchlauf bewertet werden; zwischen dem Eingang einer Nachricht und ihrer Bewertung kann daher eine Verzögerung liegen. Die Größenordnung des üblichen Verarbeitungsintervalls ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage gemäß Absatz 9). Eine bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Latenzzeit wird nur geschuldet, soweit dies im jeweiligen Paket ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Die Erkennung erfolgt mehrstufig durch regelbasierte Verfahren, Reputations- und Authentifizierungsprüfungen (u. a. SPF/DKIM/DMARC) sowie durch den Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) zur Inhalts- und Kontextbewertung. Die Berücksichtigung bekannter Korrespondenten (insbesondere aus dem Ordner „Gesendet", Absatz 2) und der Allowlist ist eine die Erkennung unterstützende, wahrscheinlichkeitsbasierte Maßnahme; sie erhöht die Wahrscheinlichkeit einer korrekten Einstufung, bewirkt jedoch keine garantierte Zustellung und schließt eine abweichende Bewertung im Einzelfall (z. B. bei Absenderfälschung oder kompromittierten Konten) nicht aus und stellt keine Garantie dafür dar, dass Nachrichten dieser Absender niemals aussortiert werden. Es handelt sich insgesamt um eine automatisierte Vorsortierung mit jederzeitiger menschlicher Überprüf- und Korrekturmöglichkeit durch den Kunden (Dashboard, Funktion „kein Spam", Allowlist/Blocklist); eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO liegt nicht vor. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zum Einsatz externer KI-Dienstleister und zum kundenübergreifenden Reputationslernen regelt § 9.

(6) Systemvoraussetzungen / Kompatibilität: Voraussetzung für die Nutzung ist ein per IMAP erreichbares E-Mail-Postfach mit gültigen Zugangsdaten bzw. einem anwendungsspezifischen Passwort. Der Dienst ist auf den IMAP-Zugriff des jeweiligen E-Mail-Providers angewiesen; sperrt ein Provider den Drittzugriff per IMAP oder erlaubt bestimmte Zwei-Faktor-Konfigurationen keinen anwendungsspezifischen Zugang, kann der Dienst mit diesem Postfach nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Unterstützt ein Provider den IMAP-Befehl zum Verschieben (MOVE) nicht, wird das Verschieben technisch durch Kopieren und anschließendes Löschen der Ausgangsnachricht ausgeführt; hierbei wird die – durch den Vorgang überflüssig gewordene – Ausgangskopie entfernt (je nach Provider ohne Papierkorb-Ablage), während der Nachrichteninhalt in der Zielablage erhalten bleibt. Der Funktionsumfang ergibt sich im Übrigen aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung (Anlage gemäß Absatz 9) sowie aus dem gebuchten Paket.

(7) Weiterentwicklung und Änderung des Dienstes: Der Anbieter aktualisiert die Erkennungsverfahren regelmäßig und passt sie an (insbesondere Regelwerke und eingesetzte Modelle) und stellt Aktualisierungen nach Maßgabe des § 327f BGB bereit. Änderungen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, zur Wahrung der IT-Sicherheit oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, sind jederzeit zulässig. Darüber hinausgehende Änderungen des Dienstes nimmt der Anbieter gegenüber Verbrauchern nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB vor, nämlich nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher und unter klarer und verständlicher Information. Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugang zum oder die Nutzbarkeit des Dienstes mehr als nur geringfügig, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem Zeitpunkt der Änderung (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) kostenfrei kündigen. Der vertraglich geschuldete Kernnutzen – die Reduktion unerwünschter Nachrichten in den eingebundenen Postfächern – bleibt erhalten; der ersatzlose Wegfall wesentlicher Funktionen ist von diesem Änderungsrecht nicht gedeckt. Änderungen dieser AGB (Vertragsbedingungen) richten sich abschließend nach § 12; Änderungen des Dienstes selbst gegenüber Verbrauchern richten sich ausschließlich nach diesem Absatz.

(8) Wesentlicher Hinweis zur Wirkungsweise und geschuldete Leistung: SpamProtec ist ein automatisiertes Hilfsmittel zur Reduzierung unerwünschter E-Mails. Geschuldet ist die wahrscheinlichkeitsbasierte, sorgfältige Reduktion unerwünschter Nachrichten in den eingebundenen Postfächern nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage gemäß Absatz 9), nicht die richtige Einstufung jeder einzelnen Nachricht. Eine bestimmte Erkennungsrate oder Falsch-Positiv-Quote wird nur zugesagt, soweit sie im jeweiligen Paket bzw. in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich beziffert ist. Eine vollständige, fehlerfreie Erkennung sämtlicher Spam-, Phishing- oder Schadnachrichten ist technisch nicht möglich. Es kann sowohl vorkommen, dass unerwünschte Nachrichten nicht erkannt werden (Falsch-Negativ), als auch, dass erwünschte Nachrichten irrtümlich als unerwünscht eingestuft werden (Falsch-Positiv). Das Auftreten einzelner Falsch-Positiv-/Falsch-Negativ-Ergebnisse ist der Funktionsweise einer wahrscheinlichkeitsbasierten Klassifikation immanent und begründet, solange der Dienst innerhalb der nach der Leistungsbeschreibung zu erwartenden Erkennungsgüte arbeitet, für sich genommen keine Pflichtverletzung des Anbieters. Unberührt bleibt die Haftung, wenn der Anbieter eine konkrete Sorgfaltspflicht verletzt oder der Dienst hinter der geschuldeten Beschaffenheit erheblich zurückbleibt; insoweit gilt § 11. Diese Beschreibung konkretisiert die subjektiven Anforderungen an die Leistung; gegenüber Verbrauchern bleiben die objektiven Anforderungen nach §§ 327e, 327g BGB unberührt (vgl. § 10 Abs. 2). Der Dienst ersetzt nicht die eigenverantwortliche Sichtung des E-Mail-Verkehrs durch den Kunden.

(9) Leistungsbeschreibung als Anlage: Die für das gebuchte Paket maßgebliche Leistungsbeschreibung (Funktionsumfang, konfigurierbare Zugriffsstufen, Größenordnung des Verarbeitungsintervalls, Zeitraum der Bereitstellung von Aktualisierungen sowie etwaige ausdrücklich bezifferte Kennzahlen) ist Vertragsbestandteil. Sie wird dem Kunden vor Vertragsschluss in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, versionierten Fassung als Anlage zur Verfügung gestellt und mit der Vertragsbestätigung (§ 3 Abs. 5) auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit ist diese bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung; ein bloßer Verweis auf jederzeit änderbare Website-Inhalte ist insoweit nicht allein maßgeblich.

§ 3 Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB, Bestätigung

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, die gut lesbar ausschließlich mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" beschriftet ist (§ 312j Abs. 3 BGB). Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung werden dem Verbraucher die Informationen nach § 312j Abs. 2 BGB – insbesondere die wesentlichen Merkmale des Dienstes, der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Preisbestandteile (Bruttoendpreis), die Laufzeit sowie die Kündigungsbedingungen einschließlich der automatischen Verlängerung – klar und in hervorgehobener Weise unmittelbar oberhalb der Bestellschaltfläche zur Verfügung gestellt. Ebenfalls vor Vertragsschluss wird der Verbraucher deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass zur KI-gestützten Bewertung E-Mail-Inhalte an externe Dienstleister in den USA übermittelt werden können (§ 9 Abs. 4).

(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Anbieters (z. B. der Vertragsbestätigung) beim Kunden zustande. Hat der Verbraucher die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt (Absatz 6), kommt der Vertrag spätestens mit der Bereitstellung der Zugangsdaten bzw. der Freischaltung des Dienstes zustande.

(4) Einbeziehung der AGB: Der Kunde erhält vor Absenden der Bestellung in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt dieser AGB (Verlinkung/Abrufbarkeit) und erklärt mit Absenden der Bestellung sein Einverständnis mit ihrer Geltung. Die AGB sowie die Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 9) und – im Verkehr mit Unternehmern – der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 9 Abs. 2) werden dem Kunden vor Vertragsschluss in einer zur Speicherung und Wiedergabe geeigneten Form (Textform/dauerhafter Datenträger) zur Verfügung gestellt und können jederzeit auf der Website des Anbieters abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

(5) Vertragsbestätigung: Der Anbieter bestätigt dem Verbraucher den Vertrag innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei Beginn der Ausführung, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB), und zwar durch aktive Übermittlung (z. B. per E-Mail), nicht durch bloße Abrufbarkeit auf der Website. Bei vorzeitiger Freischaltung (Absatz 6, § 6) wird die Vertragsbestätigung dem Verbraucher unmittelbar nach Vertragsschluss und vor Beginn der Ausführung übermittelt; sie enthält in diesem Fall auch die Wiedergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn sowie seiner Kenntnisbestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts.

(6) Vorzeitige Freischaltung: Wünscht der Verbraucher die Freischaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist, gibt er im Bestellprozess durch aktives, gesondertes Anklicken jeweils nicht vorausgewählter Felder (i) seine ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist und (ii) die Bestätigung seiner Kenntnis ab, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert und – im Falle eines Widerrufs vor diesem Zeitpunkt – anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schuldet (§ 356 Abs. 5, § 357a Abs. 2 BGB). Unmittelbar an der Doppel-Checkbox wird im Bestellprozess klar darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit Aktivierung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung verliert und bei einem vorherigen Widerruf anteiligen Wertersatz zu zahlen hat. Bei laufzeitgebundenen Verträgen (insbesondere Jahrespaketen) tritt die vollständige Vertragserfüllung erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ein; bis dahin besteht das Widerrufsrecht fort, und ein etwaiger Wertersatz wird zeitanteilig (pro rata temporis, Tage im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit) auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Diese Erklärungen werden dokumentiert. Erteilt der Verbraucher diese Erklärungen nicht, erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; ein Wertersatz- oder Erlöschensproblem entsteht dann nicht.

(7) Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr: Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugänglich gemacht; der Kunde kann seinen Vertragstext zudem im Kundenkonto abrufen. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, mitgeteilt, eine Möglichkeit zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern bereitgestellt sowie über die Speicherung des Vertragstextes und seine Zugänglichkeit informiert (§ 312i BGB i. V. m. Art. 246c EGBGB). Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Vergütung, Preisangaben, Zahlungsbedingungen, Abrechnung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht, die ihrerseits Preise nach Maßgabe der Preisangabenverordnung ausweist. Der gegenüber Verbrauchern angegebene Preis ist stets der Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Preisbestandteile (Bruttoendpreis); die Angabe erfolgt nach Maßgabe des umsatzsteuerlichen Status gemäß Absatz 2. Bei Abonnements werden die je Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten sowie die sich daraus ergebende Gesamtbelastung pro Jahr ausgewiesen. Der maßgebliche Gesamtpreis wird dem Verbraucher im Bestellprozess unmittelbar oberhalb der Bestellschaltfläche klar und verständlich angezeigt.

(2) Umsatzsteuerlicher Status: Der Anbieter unterliegt der Regelbesteuerung. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise (Bruttoendpreise) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19 %). Die im Bestellprozess und in der Preisübersicht ausgewiesenen Beträge sind die vom Kunden zu zahlenden Endpreise inklusive Umsatzsteuer; auch gegenüber Unternehmern gilt der ausgewiesene Betrag als Bruttopreis, wobei die enthaltene Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters lautet DE332090964.

(3) SpamProtec wird derzeit überwiegend in Form von Jahrespaketen angeboten, die im Voraus für die jeweilige Laufzeit zu entrichten sind. Bei Jahrespaketen ist der Kunde zur Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit verpflichtet; das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 6) sowie etwaige Erstattungsansprüche bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bleiben unberührt. Bei Jahrespaketen mit Vorauszahlung wird der Betrag mit Vertragsschluss fällig; die Freischaltung erfolgt – außer bei ausdrücklich verlangtem vorzeitigem Beginn (§ 3 Abs. 6) – erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, ohne dass dem Verbraucher hierdurch Zinsnachteile entstehen. Künftig kann der Dienst zusätzlich als laufendes Abonnement (z. B. über PayPal) mit wiederkehrender Abbuchung angeboten werden. Bei Abonnements wird die Vergütung jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig und über den gewählten Zahlungsdienstleister automatisch eingezogen. Im Übrigen ist die Vergütung mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

(4) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Bei Einbindung externer Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister.

(5) Rechnungsstellung: Der Anbieter stellt dem Kunden über die Vergütung eine Rechnung in Textform (z. B. als PDF) bereit, die die nach § 14 Abs. 4 UStG bzw. – bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro – nach § 34 UStDV erforderlichen Angaben enthält. Der Anbieter weist die gesetzliche Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert aus (Steuersatz und Steuerbetrag) und gibt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Gegenüber Unternehmern stellt der Anbieter auf Verlangen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung bereit und kann im inländischen unternehmerischen Verkehr elektronische Rechnungen im Sinne des § 14 UStG empfangen sowie – soweit gesetzlich verpflichtet – ausstellen (z. B. XRechnung/ZUGFeRD).

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug bei Entgeltforderungen nur unter den Voraussetzungen des § 286 BGB ein, insbesondere spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB), wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; zusätzlich kann der Anbieter eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 Abs. 5 S. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Dienst nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren, jedoch nur bei einem nicht unerheblichen Zahlungsrückstand und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Ein Zahlungsrückstand ist in der Regel nicht unerheblich, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungsbeträgen oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens dem Entgelt eines Abrechnungszeitraums in Verzug ist. Eine Sperrung erfolgt nicht, soweit der Kunde die Zahlung aus einem von ihm schlüssig dargelegten Grund berechtigt zurückbehält oder mindert oder die Forderung begründet bestreitet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(7) Preisanpassung bei laufenden Abonnements: Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für laufende Abonnements mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, jedoch ausschließlich zum Ausgleich von Änderungen der ihm tatsächlich entstehenden Kosten. Maßgeblich sind insbesondere Änderungen der Kosten für eingesetzte externe KI- und Cloud-/Infrastruktur-Dienstleister, für Lizenzen, Energie sowie für unmittelbar dem Betrieb des Dienstes zurechenbare Personalkosten. Eine Erhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich diese Kosten in der Summe tatsächlich erhöht haben; die prozentuale Entgelterhöhung darf die nachgewiesene prozentuale Steigerung der genannten Kostenpositionen nicht übersteigen, und eine Erhöhung des Gewinnanteils ist ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden legt der Anbieter die Kalkulationsgrundlage der Anpassung in nachvollziehbarer Form offen. Sinken die genannten Kosten, ist der Anbieter verpflichtet, die Entgelte in gleichem Maße zu senken (Symmetriegebot). Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal pro Kalenderjahr. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Anlasses mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen; auf dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei im Voraus bezahlten Jahrespaketen wird eine Anpassung erst zur nächsten Vertragsverlängerung wirksam; sie wird in diesem Fall so rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem Ende der laufenden Laufzeit, mitgeteilt, dass der Kunde den Vertrag noch zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen kann.

(8) Kostenlose Testphase: Neukunden können den Dienst nach Maßgabe des jeweiligen Angebots einmalig für sieben (7) Tage kostenlos testen. Für die Testphase wird kein Zahlungsmittel hinterlegt; nach Ablauf der Testphase erfolgt keine automatische Abbuchung und es entsteht keine Zahlungspflicht. Schließt der Kunde bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement ab, pausiert der Schutz nach Ablauf der Testphase; die eingebundenen Postfächer werden dann nicht weiter gefiltert, bis ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Jahrespakete haben eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Freischaltung.

(2) Gegenüber Verbrauchern verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Vertrag jederzeit – ohne Bindung an einen bestimmten Termin – mit einer Frist von einem Monat kündbar (vgl. § 309 Nr. 9 BGB). Die Erstlaufzeit kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden; andernfalls tritt die vorgenannte Verlängerung auf unbestimmte Zeit ein.

(3) Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Der Anbieter weist Unternehmer in Textform rechtzeitig, in der Regel etwa sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist, auf das bevorstehende Laufzeitende und die Verlängerung hin.

(4) Bei laufenden Abonnements kann der Vertrag durch Verbraucher jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Pflichten aus § 7 verstößt.

(6) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail); eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Für im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Verbraucherverträge über ein Dauerschuldverhältnis stellt der Anbieter eine den Anforderungen des § 312k BGB entsprechende Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen") nebst Bestätigungsseite und Kündigungsbestätigung in Textform bereit, über die der Verbraucher jederzeit ohne Anmeldung leicht zugänglich kündigen kann.

(7) Folgen der Beendigung für die eingebundenen Postfächer: Mit Beendigung des Vertrags beendet der Anbieter den Zugriff auf die eingebundenen Postfächer und meldet sich von diesen ab. Vom Dienst zuvor angelegte Ordner und dorthin verschobene Nachrichten verbleiben im Postfach des Kunden; da der Anbieter nach Beendigung keinen Zugriff mehr hat, obliegt das Zurückverschieben oder Aufräumen dem Kunden. Der Anbieter weist den Kunden im Kündigungs-/Beendigungsprozess aktiv darauf hin und führt auf dessen Wunsch vor Deaktivierung die aussortierten Nachrichten in den Posteingang zurück. Dem Kunden wird empfohlen, das für den Dienst verwendete (anwendungsspezifische) Passwort bei Vertragsende zu ändern (§ 7 Abs. 3). Eine Rückgabe der den Kunden betreffenden Daten richtet sich nach § 9 Abs. 7.

(8) Tarifwechsel (Upgrade/Downgrade): Der Kunde kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif oder eine größere Postfach-Staffel wechseln (Upgrade); das Upgrade wird sofort wirksam, der Mehrpreis wird für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder eine kleinere Postfach-Staffel (Downgrade) wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt der gebuchte Leistungsumfang erhalten. Voraussetzung für ein Downgrade ist, dass die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eingebundene Anzahl von Postfächern das Limit des Zieltarifs nicht übersteigt; andernfalls hat der Kunde die Anzahl der eingebundenen Postfächer vor dem Wirksamwerden entsprechend zu verringern.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht das nachstehende gesetzliche Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu. SpamProtec ist eine digitale Dienstleistung im Sinne der §§ 327 ff. BGB; das Widerrufsrecht, sein Erlöschen und der Wertersatz richten sich daher nach § 356 Abs. 5 und § 357a Abs. 2 BGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MessingerDesign – Philipp Messinger & Werner Messinger GbR, Dahmestraße 10, 12526 Berlin, Deutschland, E-Mail: , Telefon: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Der Betrag wird anteilig auf der Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung einer nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Dienstleistung, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Abs. 5 BGB).

Ergänzende Hinweise zum Wertersatz
Bei laufzeitgebundenen Verträgen (insbesondere Jahrespaketen) tritt die vollständige Vertragserfüllung erst mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit ein; bis dahin besteht Ihr Widerrufsrecht – auch nach vorzeitigem Beginn – fort. Ein etwaiger Wertersatz wird in diesem Fall tagesgenau und anteilig nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf erbrachten zur insgesamt geschuldeten Leistung berechnet (Beispiel: Bei einem Jahrespaket von 60 Euro und Widerruf am 10. Tag beträgt der Wertersatz etwa 60 Euro × 10/365, also rund 1,64 Euro). Kein Wertersatz ist zu zahlen, soweit die Voraussetzungen des § 357a Abs. 2 BGB nicht vorliegen, insbesondere wenn wir Ihnen die Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB nicht auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt oder Ihre ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung zum vorzeitigen Beginn nicht eingeholt haben.

Hinweis zur sofortigen Bereitstellung: Wünscht der Verbraucher, dass der Dienst SpamProtec bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist freigeschaltet und aktiviert wird, so wird er im Bestellprozess gesondert um seine ausdrückliche Zustimmung sowie um die Bestätigung seiner Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts und von der (anteiligen) Wertersatzpflicht bei vorherigem Widerruf gebeten (§ 3 Abs. 6). Erteilt der Verbraucher diese Zustimmung nicht, erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; ein Wertersatz- oder Erlöschensproblem entsteht in diesem Fall nicht. Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde, unabhängig davon, wann Sie die Vertragsbestätigung erhalten.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: MessingerDesign – Philipp Messinger & Werner Messinger GbR, Dahmestraße 10, 12526 Berlin, Deutschland, E-Mail: , Telefon:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Einrichtung des Dienstes erforderlichen Zugangsdaten (insbesondere IMAP-Zugangsdaten der zu schützenden Postfächer) korrekt und vollständig zur Verfügung und hält diese aktuell.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass er zur Erteilung der Zugangsdaten und zur Einbindung der betreffenden Postfächer berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bindet der Kunde Postfächer ein, deren Inhaber Dritte sind (z. B. Mitarbeitende), oder verarbeitet er über den Dienst E-Mails Dritter, ist er für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich; er hat insbesondere die betroffenen Personen nach Art. 13/14 DSGVO zu informieren, eine tragfähige Rechtsgrundlage sicherzustellen und – soweit einschlägig (z. B. bei Beschäftigten-Postfächern) – die erforderlichen Beteiligungen (etwa des Betriebsrats), das Fernmeldegeheimnis bei erlaubter Privatnutzung sowie die Zulässigkeit eines Mitlesens durch einen externen Dienst zu prüfen (siehe § 9). Der Kunde bindet ausschließlich Postfächer ein, bei denen entweder keine erlaubte private Nutzung durch Dritte besteht oder für eine etwaige Erfassung privater Korrespondenz eine wirksame Rechtsgrundlage (insbesondere Einwilligung oder Betriebs-/Dienstvereinbarung) vorliegt. Er bestätigt dies im Onboarding gesondert. Der Anbieter ist berechtigt, die Einbindung eines Postfachs abzulehnen oder zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine offensichtlich unzulässige Überwachung oder einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis bestehen.

(3) Der Kunde hält seine Zugangsdaten zum Dienst geheim und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch. Dem Kunden wird empfohlen, für den Dienst nach Möglichkeit ein gesondertes bzw. anwendungsspezifisches Passwort zu verwenden und dieses bei Vertragsende zu ändern.

(4) Der Kunde nutzt den Dienst nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Umgehung von Schutzmechanismen Dritter, zum Versand unerwünschter Nachrichten oder in einer Weise, die die Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes beeinträchtigt.

(5) Prüf- und Kontrollobliegenheit: Aufgrund der in § 2 beschriebenen technischen Grenzen automatisierter Klassifikation hat der Kunde den als unerwünscht aussortierten, für ihn im Postfach sichtbaren Bereich (Spam-/Quarantäne-Ordner) in angemessenen, dem jeweiligen Nutzungszweck entsprechenden Abständen auf fälschlich aussortierte (Falsch-Positiv-)Nachrichten zu sichten. Bei geschäftlicher Nutzung mit Angewiesenheit auf den Empfang bestimmter Nachrichten empfiehlt sich eine häufigere Sichtung. Diese Obliegenheit besteht ausschließlich für den vom Dienst angelegten, für den Kunden sichtbaren Spam-/Quarantäne-Ordner. Für Nachrichten, die während eines aktiven optionalen Vorab-Prüfmodus zunächst nicht sichtbar zurückgehalten werden, trifft den Kunden keine Sichtungsobliegenheit; diese beginnt erst mit der Sichtbarkeit der Nachricht im Postfach. Eine Verpflichtung zur täglichen Kontrolle besteht gegenüber Verbrauchern nicht. Es handelt sich um eine bloße Obliegenheit; ihre Verletzung führt nicht zu einem Anspruchsausschluss, sondern ist im Rahmen eines etwaigen Mitverschuldens nach § 254 BGB zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 4).

(6) Der Kunde sorgt eigenverantwortlich für regelmäßige, dem Risiko angemessene Sicherungen seiner E-Mail-Daten.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support, Mitwirkung Dritter

(1) Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes bemüht. Gegenüber Verbrauchern arbeitet der Dienst die eingebundenen Postfächer fortlaufend in der in der Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 9) genannten Größenordnung des Verarbeitungsintervalls ab; eine taggenaue Echtzeitfilterung ist nicht geschuldet (§ 2 Abs. 4). Die objektiven Anforderungen an die übliche Beschaffenheit nach § 327e BGB bleiben unberührt; eine Abweichung hiervon erfolgt gegenüber Verbrauchern nur unter den Voraussetzungen des § 327h BGB (gesonderte Inkenntnissetzung und ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung im Bestellprozess). Gegenüber Unternehmern wird eine bestimmte Verfügbarkeit oder Bearbeitungsfrequenz/-latenz nur zugesagt, soweit dies im jeweiligen Paket bzw. in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart und – einschließlich Messpunkt, Messzeitraum und Ausnahmen – definiert ist; ohne solche Vereinbarung wird gegenüber Unternehmern keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet, der Anbieter erbringt den Dienst insoweit mit der üblichen Sorgfalt. Eine etwaige Verfügbarkeitskennzahl bezieht sich auf die fortlaufende Abarbeitung der eingebundenen Postfächer (Filterdurchläufe) bzw. die Erreichbarkeit des Dashboards, nicht auf den – vom E-Mail-Provider unabhängig erbrachten – Mailempfang. Soweit der Dienst nicht im optionalen Vorab-Prüfmodus betrieben wird, werden Nachrichten unabhängig vom Dienst regulär durch den E-Mail-Provider an das Postfach des Kunden zugestellt; bei einem Ausfall pausiert lediglich die Filterung und wird nach Wiederherstellung fortgesetzt. Ist der optionale Vorab-Prüfmodus aktiviert (§ 2 Abs. 3), kann sich die Sichtbarkeit neu eingehender Nachrichten während einer Störung verzögern; das System gibt zurückgehaltene Nachrichten in einem solchen Fall nach kurzer Zeit automatisch frei (Fail-Open).

(2) Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit ankündigt und in nutzungsarme Zeiten legt, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

(3) Support: Support erfolgt in Textform unter . Der Anbieter bemüht sich, Störungsmeldungen werktags innerhalb angemessener Frist zu bearbeiten. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur zugesagt, soweit im Paket bzw. in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart.

(4) Der Dienst ist auf das Zusammenwirken mit Drittsystemen angewiesen, insbesondere mit den E-Mail-Servern des Kunden bzw. seines E-Mail-Providers sowie mit externen Dienstleistern (vgl. § 9). Störungen, Änderungen oder Ausfälle solcher Drittsysteme (z. B. Änderungen an IMAP-Schnittstellen, Sperren seitens des E-Mail-Providers) liegen, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat, außerhalb seines Einflussbereichs; der Anbieter ist um angemessene Anpassung bemüht, schuldet aber keinen Erfolg gegenüber Dritten. Die Haftung des Anbieters für eigenes Verschulden, insbesondere bei der Anpassung an Änderungen von Drittsystemen, richtet sich nach § 11.

§ 9 Datenschutz, Rollenverteilung, Auftragsverarbeitung und Einsatz externer KI-Dienstleister

(1) Im Rahmen der Erbringung des Dienstes verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten, insbesondere die Inhalte, Metadaten und Absender-/Empfängerangaben der Nachrichten der vom Kunden eingebundenen Postfächer sowie die in § 2 Abs. 2 beschriebenen weiteren Datenbestände. Verantwortlicher für die anbietereigene Verarbeitung ist der in § 1 genannte Anbieter; Kernzwecke sind die Spam-/Phishing-/Schadsoftware-Abwehr und die Erbringung des Dienstes. Die anbietereigene Verarbeitung stützt sich auf die in Absatz 2 (B2C) bzw. den AVV (B2B) genannten Rechtsgrundlagen; es findet eine Übermittlung an externe KI-Dienstleister in die USA statt (Absatz 4). Den betroffenen Personen steht das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu. Die zur Diensterbringung gespeicherten E-Mail-Inhalte und -Metadaten sowie Zugangsdaten werden nach Vertragsende innerhalb von 30 Tagen gelöscht (Absatz 7). Die vollständigen Pflichtinformationen nach Art. 13/14 DSGVO (Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger einschließlich der eingesetzten eigenen Verarbeitungsinfrastruktur zur Redaktion/Pseudonymisierung mit Standort in Deutschland/EU, Drittlandtransfer und Transfermechanismus je Empfänger, Speicher- und Löschfristen je Datenart, Betroffenenrechte einschließlich des Beschwerderechts nach Art. 77 DSGVO) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://spamprotec.de/legal/datenschutz. Die unter den in diesem Paragraphen genannten Adressen (Datenschutzerklärung, Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter-/Empfängerliste) veröffentlichten Fassungen sind maßgeblich und untereinander sowie mit dieser AGB konsistent zu halten; die bei Vertragsschluss bereitgestellten Fassungen werden versioniert archiviert.

(2) Rollenverteilung nach Kundentyp:

(3) Pflichten des Kunden als Verantwortlicher: Soweit der Kunde Verantwortlicher ist, ist er für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen nach Art. 13/14 DSGVO und – soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO betroffen sein können – für das Vorliegen eines Erlaubnistatbestands nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO) selbst verantwortlich. Er informiert die betroffenen Personen auch über den Einsatz der in Absatz 4 genannten Unterauftragsverarbeiter und über den Drittlandtransfer in die USA; der Anbieter stellt ihm hierfür die erforderlichen Angaben (Liste der Unterauftragsverarbeiter, Garantien) bereit und unterstützt ihn bei einer von ihm durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 28 Abs. 3 lit. f, Art. 35 DSGVO). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu verantwortenden rechtswidrigen Verarbeitung beruhen; die Freistellung ist der Höhe nach auf den vom Kunden zu vertretenden Verursachungs-/Verschuldensanteil begrenzt, und ein Mitverschulden des Anbieters wirkt anspruchsmindernd. Diese formularmäßige Freistellungspflicht gilt nur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen; eine darüber hinausgehende, eigenständige Freistellungspflicht des Verbrauchers besteht nicht. Die eigenständige datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Anbieters und gegen ihn gerichtete behördliche Maßnahmen bleiben hiervon unberührt.

(4) Einsatz von KI und externen Dienstleistern (Unterauftragsverarbeiter); Drittlandtransfer: Zur Inhalts- und Kontextbewertung setzt der Anbieter Verfahren der künstlichen Intelligenz ein. Hierbei kommen externe KI-Dienstleister zum Einsatz, deren Verarbeitung ganz oder teilweise auf Servern in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden kann, insbesondere:

Diese Dienstleister werden eingebunden, im B2B-Verhältnis – soweit der jeweilige Dienstleister vertraglich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO eingebunden ist – als Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des AVV, im B2C-Verhältnis als vom Anbieter eingesetzte Dienstleister. Soweit ein Dienstleister übermittelte Daten auch zu eigenen Zwecken (z. B. Missbrauchs-/Sicherheits-Monitoring) verarbeitet, wird die jeweilige Rolle (Auftragsverarbeiter oder eigener Verantwortlicher) je Empfänger in der Unterauftragsverarbeiter-/Empfängerliste ausgewiesen. Der Einsatz der vorstehend namentlich genannten Dienstleister ist Bestandteil der vertraglichen Kernleistung; ohne diese kann der Dienst nicht erbracht werden. Der Anbieter informiert den Kunden über die beabsichtigte Hinzunahme oder Ersetzung weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorab in Textform; dies gilt auch gegenüber Verbrauchern (B2C). Im B2B-Verhältnis kann der Kunde der Änderung innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Information widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter verzichtet der Anbieter vorrangig gegenüber dem widersprechenden Kunden auf den betroffenen Unterauftragsverarbeiter; ist dies technisch nicht möglich, räumt er dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit anteiliger Erstattung im Voraus gezahlter Entgelte ein. Ein Widerspruch gegen die vorstehend namentlich genannten Kerndienstleister berechtigt den Kunden ausschließlich zur Kündigung. Verbraucher haben bei einer für sie nachteiligen Änderung ein Sonderkündigungsrecht mit anteiliger Erstattung. Eine stets aktuelle Liste der Empfänger (mit Land, konkretem Transfermechanismus, Rolle und Aufbewahrungs-/Retention-Status je Empfänger, einschließlich der von den Dienstleistern eingesetzten wesentlichen Infrastruktur-/Hosting-Dienstleister als Sub-Unterauftragsverarbeiter) wird unter https://spamprotec.de/legal/datenschutz geführt und mit der Datenschutzerklärung deckungsgleich gehalten; die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung dieser Liste ist für den Vertragsinhalt maßgeblich und wird versioniert archiviert.

Der Drittlandtransfer in die USA wird durch geeignete Garantien im Sinne des Kapitels V der DSGVO abgesichert. Mit jedem US-Empfänger sind EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 2 bzw. 3) abgeschlossen, die nebst einer dokumentierten Transfer-Folgenabschätzung und zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen (insbesondere der Redaktion nach Absatz 5) durchgängig als Transfergrundlage bestehen. Maßgeblicher Transfermechanismus je Empfänger ist (i) der Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework, sofern und solange der Empfänger im aktiven Status zertifiziert (überprüfbar unter data-privacy-framework.gov) und der konkrete Verarbeitungsumfang erfasst ist; (ii) andernfalls die durchgängig bestehenden EU-Standardvertragsklauseln nebst Transfer-Folgenabschätzung und zusätzlichen Maßnahmen. Entfällt eine Zertifizierung, gelten ohne Weiteres die ohnehin abgeschlossenen Standardvertragsklauseln; ist auch deren Grundlage im Einzelfall nicht tragfähig, unterbleibt die Übermittlung an den betreffenden Empfänger. Der je Empfänger tatsächlich genutzte Transfermechanismus wird in der Datenschutzerklärung bzw. der Unterauftragsverarbeiter-/Empfängerliste geführt und aktuell gehalten. Bei der Übermittlung in die USA besteht ein Restrisiko des Zugriffs durch US-Behörden (insbesondere nach FISA 702 / EO 12333) und eingeschränkter Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener; diesem Risiko wird durch die Standardvertragsklauseln, die Transfer-Folgenabschätzung, die Redaktion (Absatz 5) sowie – bei nach dem Data Privacy Framework zertifizierten Empfängern – durch den dortigen Rechtsbehelfsmechanismus (Data Protection Review Court) begegnet; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. Eine Kopie der geeigneten Garantien bzw. nähere Informationen können unter angefordert werden. Die Transfer-Folgenabschätzung wird regelmäßig überprüft und an Änderungen der Rechtslage angepasst. Der Anbieter setzt die eingesetzten KI-Dienstleister – nach Maßgabe der je Empfänger verfügbaren Vertrags-/Konfigurationsoptionen und des in der Empfängerliste ausgewiesenen Status – so ein, dass übermittelte Inhalte nicht zum Training von Modellen verwendet werden; eine Aufbewahrung erfolgt nur in dem zur Leistungserbringung und Missbrauchsabwehr erforderlichen Umfang. Der je Empfänger tatsächlich vereinbarte Aufbewahrungs-/Retention-Status (einschließlich einer etwa aktivierten Zero-Data-Retention) wird in der Unterauftragsverarbeiter-/Empfängerliste geführt. Diese Angaben sind Leistungsbeschreibung; eine daraus folgende Beschaffenheit bleibt geschuldet, die Angaben begründen jedoch keine selbständige Garantie im Sinne des § 443 BGB bzw. des § 11 Abs. 1, die eine verschuldensunabhängige Einstandspflicht über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus auslöst.

(5) Datenminimierung und Redaktion vor externer Übermittlung: Vor einer Übermittlung von Inhalten an externe KI-Dienstleister werden personenbezogene Daten nach dem Stand der Technik redigiert bzw. maskiert. Diese Redaktion wirkt nicht einheitlich, sondern abgestuft: Eindeutig strukturierte Identifikatoren (z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBAN, Konto-/Ausweisnummern) werden durch ein vorgeschaltetes Schutzverfahren („Leak-Gate") behandelt, das insoweit fehlerorientiert verschließt (fail-closed) und im Sicherheitsfall eine unredigierte Übermittlung verhindert. Die Erkennung freier Personennamen im Fließtext erfolgt dagegen mustergestützt (NER) und ist nicht fehlerorientiert verschließend (nicht fail-closed); sie ist nicht garantiert vollständig und kann, insbesondere bei einem Ausfall der Namenserkennung, zu verbleibenden personenbezogenen Bezügen führen, deren Übermittlung dann allein durch die Garantien nach Absatz 4 abgesichert ist. Ein vollständiger Ausschluss jeglicher personenbezogener Bezüge in Freitextinhalten kann technisch nicht garantiert werden; eingehende Nachrichten können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) enthalten. Die Redaktion ist eine ergänzende, risikomindernde technische Schutzmaßnahme; sie ersetzt nicht die Transfergarantie nach Absatz 4, auf der die Zulässigkeit der Übermittlung tragend beruht. Umgang mit besonderen Kategorien (Art. 9 DSGVO): Der Dienst zielt nicht auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ab; eine gezielte Erkennung solcher Daten im Freitext findet nicht statt. Soweit solche Daten inzident in Nachrichtentexten enthalten sind, werden sie wie sonstiger Inhalt nach Maßgabe der Redaktion behandelt und ausschließlich zum Zweck der Netz- und Informationssicherheit (Spam-/Phishing-/Schadsoftware-Abwehr) auf das hierfür zwingend erforderliche Maß beschränkt verarbeitet. Soweit der Anbieter im B2C-Fall selbst Verantwortlicher ist und sich eine inzidente Verarbeitung besonderer Kategorien trotz Redaktion nicht vollständig vermeiden lässt, stützt er diese auf Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. d, Abs. 2 BDSG (erhebliches öffentliches Interesse an der Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit, vgl. Erwägungsgrund 49) und beschränkt sie auf das zur IT-Sicherheit zwingend Erforderliche; die nach § 22 Abs. 2 BDSG angemessenen und spezifischen Schutzmaßnahmen (insbesondere Redaktion/Leak-Gate, strikte Zweckbindung, Zugriffsbeschränkung, kurze Verarbeitungsdauer) sind umgesetzt. Die nähere Begründung des herangezogenen Erlaubnistatbestands ergibt sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit technisch angeboten, kann der Kunde den Umfang der externen KI-Verarbeitung einschränken oder diese deaktivieren; für datensensible Postfächer wird diese Möglichkeit, soweit technisch umsetzbar, verbindlich angeboten. Die Einzelheiten und der hiermit verbundene Funktionsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Datenschutzerklärung. Für die mit dieser Verarbeitung verbundenen Risiken führt der Anbieter eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) durch und hält sie aktuell.

(6) Crowd-/Reputationslernen (Eigenverarbeitung des Anbieters): Der Anbieter nutzt Klassifikationsergebnisse auch kundenübergreifend zur Verbesserung der Erkennung für alle Kunden (insbesondere plattformweite Reputations-, Allow-/Block-Bewertungen auf Grundlage eines Schwarm-Konsenses). Hierfür verarbeitet der Anbieter auf Absender bezogene Reputationsmerkmale (z. B. Absenderdomains, gehashte Absenderkennungen), vorrangig anonymisiert/aggregiert (insoweit außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO) und nur subsidiär pseudonymisiert; Inhalte einzelner Nachrichten oder Empfängerbezüge werden hierfür nicht herangezogen. Für die Ableitung dieser Reputationsmerkmale erfolgt keine gesonderte Inhaltsübermittlung an die US-Dienstleister; soweit Klassifikationsergebnisse einfließen, gelten für die zugrunde liegende Inhaltsbewertung die Garantien des Absatzes 4. Soweit die Reputationsmerkmale einen Personenbezug aufweisen, ist der Anbieter insoweit eigener Verantwortlicher und stützt diese Verarbeitung eigenständig auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Spam-/Phishing-Abwehr) auf Grundlage einer dokumentierten Interessenabwägung; diese Eigenverarbeitung beruht nicht auf einer Gestattung des Kunden. Betroffene Personen – einschließlich der Absender (Dritter) – können dieser Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO über die unter erreichbare Kontaktadresse widersprechen; Einzelheiten und die Interessenabwägung regelt die Datenschutzerklärung. Die Schwarm-Bewertung ist nur eine wahrscheinlichkeitsbasierte Eingangsgröße, die je Kunde durch dessen Allow-/Blocklist übersteuerbar bleibt und keine isolierte Letztentscheidung darstellt. Diese Eigenverarbeitung ist von der Auftragsverarbeitung nach Absatz 2 ausgenommen; im B2B-Verhältnis erkennt der Kunde im AVV ergänzend an, dass der Anbieter solche Reputationsmerkmale zu Sicherheitszwecken als eigener Verantwortlicher nutzt.

(7) Unterstützung, Meldepflichten, Löschung und Rückgabe: Der Anbieter unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) sowie bei Meldepflichten nach Art. 33/34 DSGVO und informiert den Kunden über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern und so rechtzeitig, dass der Kunde seine eigenen Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO einhalten kann; die Information enthält die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit verfügbar. Betroffene Personen – auch Absender (Dritte) – können Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte (Art. 15, 17, 21 DSGVO) sowie das Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO unmittelbar gegenüber dem Anbieter unter geltend machen. Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter die zur Diensterbringung gespeicherten Zugangsdaten der eingebundenen Postfächer sowie die verarbeiteten E-Mail-Inhalte und -Metadaten innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; im B2B-Verhältnis erfolgt die Löschung oder Rückgabe nach Wahl des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Von dieser 30-Tage-Frist ausgenommen sind die nach Absatz 6 verarbeiteten, auf Absender bezogenen Reputationsmerkmale; diese werden, soweit personenbezogen, nur für die Dauer des Sicherheitszwecks gespeichert und nach Maßgabe des Absatzes 6 in regelmäßigen Abständen neu bewertet bzw. gelöscht. Eine Rückgabe der den Kunden betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (insbesondere Allow-/Blocklist und Klassifikationshistorie) erfolgt auf Verlangen jedes Kunden vor der Löschung; für Verbraucher gilt insoweit ergänzend § 327p BGB. Die Löschung wird auf Wunsch in Textform bestätigt. Aufbewahrung bei externen KI-Dienstleistern und Reputationsdaten: Übermittlungen an KI-Dienstleister erfolgen ohne über die Verarbeitung hinausgehende Speicherung, soweit Zero-Data-Retention je Empfänger aktiviert ist; andernfalls werden die Daten dort nur für den zur Missbrauchsabwehr erforderlichen, in der Unterauftragsverarbeiter-/Empfängerliste je Empfänger angegebenen Zeitraum vorgehalten. Die konkreten Lösch- und Aufbewahrungsfristen je Datenart (E-Mail-Inhalte/Metadaten, Klassifikationshistorie/Dashboard-Daten, Quarantäne-Ordner-Inhalte, Reputations-/Lerndaten) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung bzw. dem AVV.

(8) Speicherung der Zugangsdaten / technische und organisatorische Maßnahmen: Die zur dauerhaften Anbindung erforderlichen IMAP-Zugangsdaten werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt (z. B. AES-256) gespeichert, da ein wiederkehrender Zugriff auf das Postfach eine wiederholte Anmeldung erfordert; die Speicherung ist daher technisch umkehrbar. Der Schlüssel wird getrennt von der Datenbank verwahrt. Die nach Art. 32 DSGVO getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (insbesondere Verschlüsselung at rest und in transit, Schlüsselmanagement, Zugriffs- und Berechtigungskonzept, Protokollierung und Löschroutinen) sind dokumentiert und ergeben sich – im B2B-Verhältnis aus dem AVV, im Übrigen aus dem TOM-/Sicherheitskonzept des Anbieters, auf das die Datenschutzerklärung verweist. Auf die Empfehlung zur Verwendung eines gesonderten/anwendungsspezifischen Passworts (§ 7 Abs. 3) wird hingewiesen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter erbringt den Dienst nach den anerkannten Regeln der Technik. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Maßstab der geschuldeten Beschaffenheit ist die Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 9); diese konkretisiert die subjektiven Anforderungen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die objektiven Anforderungen nach §§ 327e, 327g BGB (Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, übliche Beschaffenheit) unberührt; eine Abweichung hiervon erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 327h BGB. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das in § 2 Abs. 8 beschriebene Auftreten einzelner Falsch-Positiv- und Falsch-Negativ-Ergebnisse der Funktionsweise einer wahrscheinlichkeitsbasierten, KI-gestützten Klassifikation immanent ist und für sich genommen keinen Mangel begründet, solange der Dienst nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und mit der dort beschriebenen Erkennungsgüte arbeitet. Ein Mangel liegt vor, wenn der Dienst hinter der vereinbarten oder – gegenüber Verbrauchern – der nach den objektiven Anforderungen üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit erheblich zurückbleibt. Verletzt der Anbieter eine konkrete Sorgfaltspflicht, bleibt seine Haftung nach § 11 unberührt.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) einschließlich der Aktualisierungspflicht, uneingeschränkt. Bei Mängeln des Dienstes stehen Verbrauchern die gesetzlichen Rechte nach §§ 327 ff. BGB zu (insbesondere Nacherfüllung, Preisminderung und Beendigung des Vertrags); zur Geltendmachung genügt eine Mitteilung an .

(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; bei fortlaufender Bereitstellung gilt dies je Bereitstellungs-/Aktualisierungszeitraum. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus den in § 11 Abs. 1 und Abs. 2 genannten Fällen sowie Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie und wegen arglistig verschwiegener Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

(2) Unbeschadet des Absatzes 1 gilt: Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1, insbesondere für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bleibt hiervon unberührt. Vertragstypisch und vorhersehbar im Sinne dieser Begrenzung ist der Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den dem Anbieter bei Vertragsschluss bekannten oder erkennbaren Umständen mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses zu erwarten war (§ 252 BGB). Atypisch hohe Folgeschäden aus einzelnen, dem Anbieter nicht bekannten Geschäftsvorgängen sind nur ersatzfähig, soweit sie nach diesem Maßstab vorhersehbar waren. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach diesem Absatz je Schadensereignis zusätzlich begrenzt, und zwar auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den höheren der beiden folgenden Beträge: das Dreifache des für den betroffenen Vertrag vereinbarten jährlichen Nettoentgelts oder 10.000 Euro je Schadensereignis. Diese betragsmäßige Höchstgrenze gilt nur, soweit sie den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden nicht unterschreitet; andernfalls bleibt es bei der Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese betragsmäßige Höchstgrenze ist als eigenständige, abtrennbare Regelung zu verstehen; ihre etwaige Unwirksamkeit lässt die Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt eine betragsmäßige Höchstgrenze nicht.

(3) Unbeschadet des Absatzes 1 ist eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Klarstellung zur Fehlklassifikation: Das systemimmanente Auftreten einzelner Falsch-Positiv- und Falsch-Negativ-Ergebnisse begründet im Rahmen der nach der Leistungsbeschreibung zu erwartenden Erkennungsgüte keine Pflichtverletzung des Anbieters (§ 2 Abs. 8, § 10 Abs. 2); die korrekte Einstufung jeder einzelnen Nachricht ist nicht geschuldet. Bleibt der Dienst hingegen hinter der geschuldeten Beschaffenheit erheblich zurück oder verletzt der Anbieter eine konkrete Sorgfaltspflicht (z. B. durch eine zu vertretende fehlerhafte Verschiebung oder Löschung einer Nachricht), gelten die Haftungsregelungen der Absätze 1 bis 3 unverändert; auch in diesem Fall bleibt die Haftung im dort bestimmten Umfang begrenzt. Soweit der Anbieter über eine dokumentierte Klassifikationshistorie verfügt, kann er hiermit die Einhaltung der geschuldeten Sorgfalt belegen. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB), insbesondere die unterlassene zumutbare Sichtung des für ihn sichtbaren Spam-/Quarantäne-Ordners (§ 7 Abs. 5), bleibt unberührt und ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen; ein Mitverschulden kommt nicht in Betracht, soweit der Kunde die betroffene Nachricht – etwa während eines aktiven Vorab-Prüfmodus – nicht sichten konnte oder sie für ihn nicht sichtbar war.

(5) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 6) eingetreten wäre; gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nur, soweit der Verbraucher eine ihm zumutbare Datensicherung tatsächlich unterlassen hat, und bemisst sich allein nach § 254 BGB; eine eigenständige Haftungsobergrenze für vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust wird Verbrauchern gegenüber nicht begründet. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt. Datenverlust im Sinne dieses Absatzes ist der Verlust gespeicherter Daten infolge technischer Defekte außerhalb der Kernfunktion des Dienstes, nicht jedoch eine in § 11 Abs. 4 behandelte Fehlklassifikation oder eine vom Anbieter zu vertretende fehlerhafte Verschiebung oder Löschung durch den Dienst; für diese gelten ausschließlich die Absätze 1 bis 4.

(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere § 309 Nr. 7 BGB sowie die Vorschriften über Verträge über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB) Abweichendes gebieten; in keinem Fall werden die nach diesen Vorschriften unabdingbaren Rechte von Verbrauchern eingeschränkt. Gegenüber Verbrauchern bleiben die Rechtsbehelfe der §§ 327 ff. BGB sowie die gesetzliche Schadensersatzhaftung nach §§ 327 ff. BGB i. V. m. den allgemeinen Vorschriften unberührt; soweit diese eine weitergehende Haftung vorsehen, gilt diese. Die Haftungsregelungen dieses § 11 betreffen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche und schränken die verbraucherschützenden Gewährleistungsrechte nicht ein. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, werden durch die Regelungen dieses § 11 nicht beschränkt.

§ 12 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Weiterentwicklungen des Dienstes oder an eine geänderte Einbindung von Dienstleistern erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dieser § 12 betrifft ausschließlich Änderungen des AGB-Textes (Vertragsbedingungen). Änderungen des Dienstes selbst (Leistungsumfang/Funktionen) gegenüber Verbrauchern richten sich ausschließlich nach § 2 Abs. 7 (§ 327r BGB).

(2) Wesentliche Vertragsbestandteile, insbesondere Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungen sowie die Entgelte (Äquivalenzverhältnis), sind von der nachfolgenden Zustimmungsfiktion ausgenommen; sie können nur einvernehmlich bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden geändert werden. Entgeltanpassungen für laufende Abonnements richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 7.

(3) Nicht benachteiligende Änderungen (Zustimmungsfiktion): Die Zustimmungsfiktion gilt ausschließlich für Änderungen, die den Kunden nicht benachteiligen, namentlich redaktionelle Klarstellungen ohne inhaltliche Auswirkung, die Umsetzung zwingender gesetzlicher oder höchstrichterlicher Vorgaben sowie ausschließlich begünstigende oder neutrale Anpassungen. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen (§ 308 Nr. 5 BGB). Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf das Widerspruchs- und das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung in hervorgehobener Form gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung fort.

(4) Benachteiligende Änderungen: Im Zweifel und bei jeder den Kunden mehr als unwesentlich benachteiligenden Änderung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden; ohne Zustimmung gilt die bisherige Fassung fort. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen findet insoweit nicht statt.

§ 13 Schlussbestimmungen, Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende Vorschriften zum Verbrauchergerichtsstand und zum Verbraucherschutz am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers bleiben unberührt.

(3) Verbraucherschlichtung: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG). Allgemein zuständig für Verbraucherbeschwerden ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de); der Anbieter nimmt an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Stelle nicht teil.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im kaufmännischen Verkehr tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzliche (dispositive) Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei der gesetzlichen Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Verbrauchers findet nicht statt.

Stand: Juni 2026